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Unter einer Abverfügung versteht man die Weiterleitung einer Akte an eine andere Behörde (andere Polizeidienststelle, Staatsanwaltschaft, Gericht, LKA, BKA). Meist erfolgt dies nach Abschluss der Ermittlungen oder wenn sich die Zuständigkeit änderte.

Ein Flattermann wird fast automatisch an die Staatsanwaltschaft abverfügt.

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