English: Permit/Authorization, Español: Autorización/Permiso, Português: Autorização, Français: Autorisation, Italiano: Autorizzazione
Genehmigung im Polizeikontext bezeichnet die Zustimmung oder Erlaubnis einer zuständigen Behörde (entweder der Polizei selbst oder einer anderen Verwaltungsbehörde) zu einem bestimmten, rechtlich relevanten Vorhaben oder einer Handlung. Im juristischen Sinne ist die Genehmigung ein verwaltungsrechtlicher Akt, der eine Handlung legalisiert, die ansonsten verboten oder nicht zulässig wäre.
Allgemeine Beschreibung
Die Genehmigung ist ein zentrales Instrument der präventiven Gefahrenabwehr und der öffentlichen Ordnung:
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Erlaubnischarakter: Eine Genehmigung beseitigt ein Verbot oder eine Untersagung (z. B. das Verbot, eine Versammlung auf der Straße abzuhalten).
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Abgrenzung zur Erlaubnis: Oft synonym verwendet, wird die Genehmigung im deutschen Recht präziser als ein Akt verstanden, der eine bereits bestehende Rechtspflicht (z. B. eine Baugenehmigung) oder ein generelles Verbot aufhebt, während eine Erlaubnis ein an sich freies Handeln unter Genehmigungsvorbehalt stellt (z. B. eine Gaststättenerlaubnis). Im polizeilichen Alltag sind die Begriffe oft austauschbar.
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Zweck: Die Genehmigung dient der Kontrolle und der Schadensverhütung im Voraus, indem sie sicherstellt, dass die geplante Handlung die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet.
Anwendungsbereiche
Die Polizei kommt mit Genehmigungen in verschiedenen Rollen in Berührung:
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Als Genehmigungsbehörde: Die Polizei selbst ist in einigen Bereichen Genehmigungsbehörde, z. B. für die Organisation von Versammlungen (im Zusammenwirken mit den Ordnungsbehörden) oder die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Straßenverkehr.
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Als Überwachungsbehörde: Die Polizei überwacht die Einhaltung von Genehmigungsauflagen, die von anderen Behörden erteilt wurden (z. B. die Einhaltung von Lärmschutzauflagen bei einer Baugenehmigung oder die Einhaltung von Auflagen bei einer Demonstration).
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Als Vollzugsbehörde: Wenn eine Handlung ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt wird (z. B. eine illegale Demonstration oder eine nicht genehmigte Baustelle), greift die Polizei repressiv oder präventiv ein und kann die Handlung unterbinden.
Spezielles: Versammlungsrechtliche Genehmigung (Anmeldung)
Ein besonders wichtiger Bereich im polizeilichen Kontext ist das Versammlungsrecht:
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Anmeldepflicht, nicht Genehmigungspflicht: Nach deutschem Recht müssen öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel angemeldet werden (§ 14 VersammlG), sie bedürfen aber grundsätzlich keiner Genehmigung. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist geschützt.
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Beschränkungen/Auflagen: Die zuständige Behörde (oft die Polizei oder die Ordnungsbehörde) kann die Versammlung nur unter strengen Voraussetzungen verbieten oder mit Auflagen (z. B. zu Ort, Zeit, oder Wegstrecke) versehen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist. Diese Auflagen sind die polizeiliche Kontrollesebene.
Bekannte Beispiele
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Waffenrechtliche Erlaubnisse: Die Erteilung eines Waffenscheins oder einer Waffenbesitzkarte durch die zuständige Waffenbehörde, deren Einhaltung von der Polizei überwacht wird.
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Sondernutzungserlaubnisse: Die Genehmigung zur Sperrung einer Straße für Bauarbeiten, einen Umzug oder eine Veranstaltung, oft erteilt durch das Ordnungsamt, während die Polizei die verkehrsrechtliche Abwicklung und Sicherung übernimmt.
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Transportgenehmigungen: Die Erlaubnis für Schwertransporte oder den Transport von Gefahrgut. Die Polizei ist an der Überwachung der Streckenführung und der Einhaltung der Sicherheitsauflagen beteiligt.
Risiken und Herausforderungen
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Konflikt mit Grundrechten: Besonders im Versammlungsrecht muss die Polizei die Genehmigung (Auflage/Verbot) mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit abwägen, was oft zu juristischen und politischen Konflikten führt.
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Fehlende Genehmigung: Das Eingreifen gegen Schwarzbauten oder unerlaubte Veranstaltungen stellt die Polizei vor die Herausforderung, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme schnell zu klären.
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Überlastung der Behörden: Die Bearbeitung komplexer Genehmigungsverfahren (z. B. Großveranstaltungen mit Sicherheitskonzepten) erfordert eine hohe personelle und fachliche Kapazität.
Ähnliche Begriffe
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Erlaubnis: Synonym für Genehmigung, oft für Tätigkeiten verwendet, die unter Erlaubnisvorbehalt stehen.
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Zulassung: Formelle Anerkennung der Eignung eines Produkts oder einer Person (z. B. die Zulassung eines Fahrzeugs).
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Auflage: Eine Nebenbestimmung zur Genehmigung, die dem Begünstigten ein bestimmtes Verhalten vorschreibt (z. B. "Die Versammlung endet um 20 Uhr").
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Ermächtigungsgrundlage: Die gesetzliche Norm, die die Polizei zum Handeln berechtigt (unabhängig von einer Genehmigung).
Zusammenfassung
Genehmigung im Polizeikontext ist der verwaltungsrechtliche Akt, der eine Handlung legalisiert, die andernfalls verboten wäre. Die Polizei ist entweder selbst Genehmigungsbehörde (z. B. im Versammlungsrecht) oder überwacht die Einhaltung von Auflagen, die von anderen Behörden erteilt wurden (z. B. im Straßenverkehr oder Baurecht). Genehmigungen dienen der präventiven Gefahrenabwehr und sind besonders relevant bei der Abwägung mit Grundrechten wie der Versammlungsfreiheit.
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