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Der Bundesgrenzschutz (BGS) war in der Bundesrepublik Deutschland eine spezielle Polizei, die dem Bundesinnenministerium unterstand.

Anfangs wurde er vorwiegend zur Grenzsicherung eingesetzt, bekam aber mit der Zeit weitere Kompetenzen. So ist er zum Beispiel berechtigt, bundesländerübergreifend zu ermitteln.

Seit der Eingliederung der ehemaligen DDR sowie dem Schengen-Abkommen hat Deutschland erheblich weniger zu schützende Grenzen. 2005 wurde er daher mit neuen Aufgaben betraut und in Bundespolizei umbenannt.


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