Lexikon Z
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Jede Tür muss auch einmal geöffnet werden. Ein Zusatzschloss oder eine Türspaltsperre ermöglichen den Erstkontakt mit einem Besucher, ohne die Sicherheit der Wohnung zu gefährden.
ZVR ist die polizeiinterne Abkürzung in Österreich von "Zentrales Vereinsregister"
Zwingendes Recht sind Rechtsnormen, die nicht durch vertragliche Vereinbarung geändert oder aufgehoben werden kann, sondern allgemeine Geltung haben.