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English: Prosecutor / Español: Fiscal / Português: Promotor de justiça / Français: Procureur

Ein Staatsanwalt (StA) ist ein Beamter im höheren Justizdienst bei einer Staatsanwaltschaft und damit ein Organ der Rechtspflege. Staatsanwalt kann nur werden, wer als Volljurist die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst hat.

Der Staatsanwalt ist quasi sachlich Vorgesetzter der Polizei und entscheidet über die strafrechtliche Relevanz, den Abschluss von Ermittlungen (Einstellung oder Anklageerhebung). Im Zweifel kann er auch weitere Ermittlungen anordnen. Die Polizei ist gegenüber der Staatsanwaltschaft berichtspflichtig.

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