Die Gruppenleiterbesprechung wird polizeiintern abgekürzt mit GLB
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Donnerstag, 25.04.2024
Das heutige Rätsel:
Wofür steht '*****' im folgenden Text? "Der ***** ist ein Recht, das sich aus den §§ 564ff. BGB herleitet. Die (ordentliche) Kündigung eines unbefristeten Mietverhältnisses darf vom Vermieter nur dann ausgesprochen werden, wenn sie auf schriftlichem Wege erfolgt und er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat."