A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Das Fahrverbot (§ 44 StGB) kann als sog. Nebenstrafe neben Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden. Es ist ein zeitlich begrenztes Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Es ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden.

Ein Fahrverbot kann im Strafverfahren als Nebenstrafe oder wegen erheblicher oder wiederholt begangener Ordnungswidrigkeiten verhängt werden

Related Articles

Ähnliche Artikel

Sanktion ■■■
Sanktion im Polizei-Kontext bezieht sich auf eine Maßnahme oder eine Handlung, die von Strafverfolgungsbehörden . . . Weiterlesen
Verkehrsunfallkommando ■■
Die Verkehrsunfallkommando wird polizeiintern abgekürzt mit VUK. Es ist eine Fachabteilung der Verkehrspolizei. . . . Weiterlesen
Kuwaiter auf allerwelt-lexikon.de■■
Die Bewohner von Kuwait heißen Kuwaiter. "Kuwaiter" ist also ein Begriff, der sich auf eine Person bezieht, . . . Weiterlesen
Scholl, Sophie auf allerwelt-lexikon.de■■
Scholl, Sophie: Sophie Scholl war eine mutige deutsche Widerstandskämpferin während des Zweiten Weltkriegs. . . . Weiterlesen