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Ein Bagatelldelikt ist im deutschen Strafverfahrensrecht eine Straftat von geringer Bedeutung. Es wird oft auch als Kavaliersdelikt bezeichnet. Hier gibt es jedoch die Tendenz, dass die "Kavaliere" dies selbst so definieren, um die Schuld geringer erscheinen zu lassen.

Beispiele sind der Ladendiebstahl geringwertiger Sachen und Mundraub.

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