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Normalerweise sind gesetzliche Regelungen für jeden bindend. Die Ausnahme bilden die abdingbaren Rechte. Diese können durch vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen, eingeschränkt oder geändert werden.

Im Zivilrechts (also BGB o.ä.) sind zwingende Rechte eher die Ausnahme, die Regel ist also das abdingbare Recht.

Es gibt allerdings eine Tendenz auch im Zivilrecht mehr unabdingbare Regelungen zu schaffen. Dies gilt vor allem in den Bereichen, in denen das Kräfteverhältnis zwischen den Vertragspartnern ungleich ist. Dies gilt beispielsweise für das Mietrecht, Arbeitsrecht und Verbraucherschutz.

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