Unter einer Abverfügung versteht man die Weiterleitung einer Akte an eine andere Behörde (andere Polizeidienststelle, Staatsanwaltschaft, Gericht , LKA, BKA). Meist erfolgt dies nach Abschluss der Ermittlungen oder wenn sich die Zuständigkeit änderte.

Ein Flattermann wird fast automatisch an die Staatsanwaltschaft abverfügt.

 


Buchliste: Abverfügung

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