Unter einer Abverfügung versteht man die Weiterleitung einer Akte an eine andere Behörde (andere Polizeidienststelle, Staatsanwaltschaft, Gericht , LKA, BKA). Meist erfolgt dies nach Abschluss der Ermittlungen oder wenn sich die Zuständigkeit änderte.
Ein Flattermann wird fast automatisch an die Staatsanwaltschaft abverfügt.
Buchliste: Abverfügung