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Einleitung
Das Kriminal-Lexikon begrüßt Sie im Internet.
Wir wollen Ihnen einen umfassenden und leicht verständlichen Einblick in die Arbeit der Polizei, die Arbeit der Behörden sowie die Bedeutung und Anwendung unserer Gesetze geben.
Trotz aller Sorgfalt können wir jedoch keine Haftung übernehmen. In allen juristischen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Es folgen einige ausgewählte Beiträge.
Beobachter
English: Observer / Español: Observador / Português: Observador / Français: Observateur / Italiano: Osservatore
Beobachter im Polizei-Kontext bezeichnet eine Person, die polizeiliche Maßnahmen oder Einsätze überwacht, ohne direkt einzugreifen. Dies kann ein interner Beobachter sein, wie ein Vorgesetzter oder ein Ermittler, oder ein externer Beobachter, etwa von einer unabhängigen Behörde oder einer Menschenrechtsorganisation. Ziel ist es, Transparenz zu gewährleisten, Fehlverhalten zu dokumentieren oder Einsätze zu analysieren.
Bundesbeamtengesetz
English: Federal Civil Servants Act / Español: Ley Federal de Funcionarios Públicos / Português: Lei Federal dos Servidores Públicos / Français: Loi fédérale sur les fonctionnaires / Italiano: Legge federale sui funzionari pubblici
Bundesbeamtengesetz (BBG) ist das zentrale Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Bundesbeamten in Deutschland regelt. Dazu gehören auch Bundespolizisten, die als Beamte im Dienst des Bundes stehen. Das Gesetz enthält Bestimmungen zu Ernennung, Besoldung, Pflichten, Disziplinarmaßnahmen sowie zur Beendigung des Beamtenverhältnisses.
Vorläufige Maßnahme
English: Preliminary measure / Español: Medida provisional / Português: Medida provisória / Français: Mesure provisoire / Italiano: Misura provvisoria
Vorläufige Maßnahme bezeichnet im Polizeikontext eine kurzfristige, rechtlich begründete polizeiliche Handlung zur Abwehr einer Gefahr oder zur Sicherstellung von Beweismitteln. Sie wird ohne sofortige gerichtliche Anordnung durchgeführt, muss aber verhältnismäßig sein und kann einer späteren richterlichen Überprüfung unterliegen.
Wohngebiet
English: Residential area / Español: Zona residencial / Português: Área residencial / Français: Zone résidentielle / Italiano: Area residenziale
Wohngebiet bezeichnet im Polizeikontext ein geografisches Gebiet, das überwiegend für Wohnzwecke genutzt wird und besondere Anforderungen an die polizeiliche Sicherheit und Ordnung stellt. In Wohngebieten gelten oft spezifische gesetzliche Regelungen, etwa zur Lärmbelästigung, Verkehrssicherheit und Kriminalprävention. Die Polizei übernimmt hier Aufgaben wie Streifendienst, Einbruchsschutz, Verkehrsüberwachung und Konfliktmanagement.