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Einleitung
Das Kriminal-Lexikon begrüßt Sie im Internet.
Wir wollen Ihnen einen umfassenden und leicht verständlichen Einblick in die Arbeit der Polizei, die Arbeit der Behörden sowie die Bedeutung und Anwendung unserer Gesetze geben.
Trotz aller Sorgfalt können wir jedoch keine Haftung übernehmen. In allen juristischen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Es folgen einige ausgewählte Beiträge.
Bombendrohung
English: Bomb threat / Español: Amenaza de bomba / Português: Ameaça de bomba / Français: Alerte à la bombe / Italiano: Minaccia di bomba
Bombendrohung bezeichnet im Polizei-Kontext eine mündliche, schriftliche oder elektronische Androhung eines Sprengstoffanschlags. Solche Drohungen können anonym per Telefon, E-Mail oder auf anderen Wegen erfolgen. Die Polizei muss jede Bombendrohung ernst nehmen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr zu bewerten, Menschen zu schützen und mögliche Schäden zu verhindern.
Insolvenz
English: insolvency / Español: insolvencia / Português: insolvência / Français: insolvabilité / Italian: insolvenza
Insolvenz ist der Zustand, in dem eine Person oder ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Im polizeilichen Kontext bezieht sich Insolvenz auf die Situationen, in denen die Polizei involviert wird, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, insbesondere bei Unternehmensinsolvenzen, die zu sozialen Spannungen oder rechtlichen Verstößen führen könnten.
Polizeidienst
English: Police Service, Español: Servicio Policial, Português: Serviço Policial, Français: Service de Police, Italiano: Servizio di Polizia
Polizeidienst bezeichnet im Polizeikontext in Deutschland sowohl die Gesamtheit aller Tätigkeiten und Aufgaben, die von den Polizeibehörden wahrgenommen werden, als auch das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis der in der Polizei tätigen Beamtinnen und Beamten (Polizeivollzugsbeamte).
Sicherheitsbehörde
English: Security Authority, Español: Autoridad de Seguridad, Português: Autoridade de Segurança, Français: Autorité de Sécurité, Italiano: Autorità di Sicurezza
Sicherheitsbehörde ist in Deutschland ein rechtlich nicht einheitlich definierter Oberbegriff für alle staatlichen Behörden der Exekutive, deren Hauptaufgabe die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist. Die Polizei ist dabei die bekannteste und operativ wichtigste Sicherheitsbehörde.