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UT ist die polizeiinterne Abkürzung von "Unbekannte(r) Täter".

Eine weitere mögliche Bedeutung von "UT" ist "Untersuchungstitel". Ein Untersuchungstitel ist eine Bezeichnung, die von der Polizei oder einer anderen Strafverfolgungsbehörde verwendet wird, um eine laufende Ermittlung oder Untersuchung zu beschreiben. Ein Untersuchungstitel könnte beispielsweise "Mord an XY" lauten, wenn die Polizei einen Mordfall untersucht.

Eine andere mögliche Bedeutung von "UT" ist "Untersuchungshaft". Untersuchungshaft ist die Haft einer Person, die im Rahmen von Ermittlungen in einem Strafverfahren verhängt wurde. Die Untersuchungshaft dient dazu, die Fluchtgefahr der Person zu verringern und sicherzustellen, dass sie während der Ermittlungen zur Verfügung steht.

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