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Kausalität bedeutet Ursächlichkeit. Im Strafrecht spielt die Kausalität bei den sogenannten Erfolgsdelikten eine Rolle. Zur Erfüllung des strafrechtlichen Tatbestandes muss die Handlung des Täters für den Erfolg kausal gewesen sein.

Das heißt, der jeweilige Straftatbestand ist nur dann erfüllt, wenn die Handlung kausal für den Eintritt des Erfolges ist.

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