Das Deliktsrechtt regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand für begangen Handlungen haften muss.
Daher
spricht man auch vom Recht der unerlaubten Handlung.
Dies regeln die §§ 823 bis 853 BGB.
Ein Delikt ist ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten, das im Zivilrecht regelmäßig eine Schadensersatzpflicht und im Strafrecht die Straffolge auslöst.
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