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Nulla poena sine lege ( lateinisch für "keine Strafe ohne Gesetz") ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz des deutschen Rechts, der auch als "Gesetzlichkeitsgrundsatz" bezeichnet wird.

Dieser Grundsatz ist verfassungsrechtlich in Art. 103 Absatz 2 GG verankert und basiert auf unserem Staatsprinzip der Rechtstaatlichkeit.

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