Ein nicht zuzuordnender Gegenstand wird polizeiintern abgekürzt mit NZG.

Ein "nicht zuzuordnender Gegenstand" ist ein Gegenstand, der nicht eindeutig einem bestimmten Besitzer zugeordnet werden kann. Solche Gegenstände können in der Kriminalistik eine Rolle spielen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Straftat oder einer polizeilichen Untersuchung gefunden werden.

Ein nicht zuzuordnender Gegenstand kann zum Beispiel ein Gegenstand sein, der an einem Tatort gefunden wurde, aber dessen Herkunft oder Eigentümer nicht bekannt sind. Es könnte sich zum Beispiel um ein Werkzeug, ein Kleidungsstück oder ein Schmuckstück handeln. Ein nicht zuzuordnender Gegenstand kann auch ein Gegenstand sein, der in Verwahrung genommen wurde, weil er im Zusammenhang mit einer Straftat verwendet wurde, aber dessen Eigentümer nicht ermittelt werden konnte.

Wenn ein nicht zuzuordnender Gegenstand gefunden wurde, versucht die Polizei in der Regel, den Eigentümer zu ermitteln, um ihn dem Gegenstand zuordnen zu können. Dazu können zum Beispiel Fingerabdrücke, DNA-Spuren oder andere Hinweise verwendet werden. Wenn der Eigentümer des Gegenstands nicht ermittelt werden kann, kann der Gegenstand in Verwahrung genommen werden, bis der Eigentümer sich meldet oder bis das Verfahren abgeschlossen ist. In manchen Fällen kann der Gegenstand auch als Beweismittel in einem Strafverfahren verwendet werden.

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