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"Audiatur et altera pars" ist eine Weisheit aus dem römischen Rechtssystem. Sie bedeutet sinngemäß "man höre auch die andere Seite".

Dies findet auch im heutigen Recht statt. Man kennt den "Anhörungsbogen" bei kleineren Delikten und weiß auch, dass man (oder der eigene Anwalt) vor Gericht angehört wird.

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