English: Investigation Resolution and Surveillance / Español: Investigación Resolución y Vigilancia / Português: Investigação Resolução e Vigilância / Français: Enquête Résolution et Surveillance / Italiano: Indagine Risoluzione e Sorveglianza
Die Fahndung Aufklärung und Observation wird polizeiintern abgekürzt mit FAO.
Die Fahndung bezieht sich auf die Suche nach Personen, die im Zusammenhang mit einer Straftat verdächtigt werden.
Die Aufklärung bezieht sich auf die Sammlung von Beweisen und Informationen, die bei der Aufklärung einer Straftat helfen.
Und die Observation bezieht sich auf die Beobachtung von Personen oder Orten, um Informationen zu sammeln, die bei der Aufklärung einer Straftat hilfreich sein könnten.
Die Fahndung, Aufklärung und Observation sind wichtige Bestandteile der Ermittlungen bei der Polizei und sind darauf ausgerichtet, die Verantwortlichen für eine Straftat zu finden und zur Rechenschaft zu ziehen.
Anwendungsbereiche:
- Verfolgung von Straftätern
- Überwachung von Verdächtigen
- Überwachung von kriminalitätsbelasteten Orten
Risiken:
- Verletzung der Privatsphäre
- Fehlinterpretation von Beobachtungen
- Missbrauch von Observationsmittel
Beispiele:
- Observation eines Verdächtigen während eines geplanten Raubüberfalls
- Fahndung nach einem entflohenen Häftling
Beispielsätze:
- Die Fahndung nach dem gesuchten Dieb war erfolgreich.
- Der Verdächtige wurde während der Observierung festgenommen.
- Dem Opfer wurde durch die Aufklärung des Falls geholfen.
- Die Beamten hatten den Täter im Visier der Fahndung.
- Die Observierung des Verdächtigen führte zur Festnahme.
Ähnliche Begriffe und Synonyme:
- Überwachung und Ermittlung
- Verfolgung und Beobachtung
Zusammenfassung:
Fahndung, Aufklärung und Observation sind wichtige Instrumente der Polizeiarbeit zur Verfolgung von Straftätern, Überwachung von Verdächtigen und Aufklärung von kriminalitätsbelasteten Fällen. Dennoch birgt ihre Anwendung Risiken wie die Verletzung der Privatsphäre und Fehlinterpretation von Beobachtungen. Es ist wichtig, diese Maßnahmen mit Bedacht und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einzusetzen.
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