Beweismittel dienen dem objektiven Nachweis, dass bestimmte vermutete Tatbestände wahr sind. Beispiele sind der Fingerabdruck, die DNA-Analyse, Lacksplitter, Fußabdrücke, Fotos, Videos, etc.
Zeugenaussagen gelten als subjektiv und entsprechen manchmal vorsätzlich (Gefälligkeitsalibi) oder unabsichtlich (wenn ein Knallzeuge als solcher nicht erkannt wird) nicht der Wahrheit.
Eine Zwitterstellung nimmt der der sachverständige Gutachter ein, der unabhängig und daher weitgehend objektiv berichten sollte. Aber auch hier ist eine subjektive Beeinflussung des Gutachters durch Stimmungen, Vorurteile, der öffentlichen Meinung nie ganz auszuschließen.
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