Lexikon A
Lexikon A
AAK ist die polizeiinterne Abkürzung von "Atemalkoholkonzentration". Diese wird meist mit speziellen mobilen Messgeräten vor Ort ermittelt.
Normalerweise sind gesetzliche Regelungen für jeden bindend. Die Ausnahme bilden die abdingbaren Rechte. Diese können durch vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen, eingeschränkt oder geändert werden.
Die Abfindung ist eine (oft) einmalige Zahlung, um Rechtsansprüche zu befriedigen.
Wer z.B. ein bestehendes Vertragsverhältnis hat (mit seinem Vermieter oder Arbeitgeber), kann von diesem durch das Angebot einer Abfindung zur Aufgabe des Vertrages bewogen werden.
Dem Polizeibeamten stehen diverse Auskunftssysteme zur Verfügung. Das Einholen von Informationen nennt man "abfragen".
Der Begriff "Abgrenzung" ist eine taktische Maßnahme im polizeilichen Handeln.
Ein Einsatzmittel der Abgrenzung ist z.B.das polizeiliche "Flatterband" bei Tatorten oder Gefahrenstellen.
Abläufe in Echtzeit im Polizei Kontext beziehen sich auf die unmittelbare und kontinuierliche Erfassung, Verarbeitung und Analyse von Daten oder Informationen, die während polizeilicher Einsätze oder Überwachungsmaßnahmen anfallen. Diese Technologie ermöglicht es den Polizeibehörden, schnell auf sich entwickelnde Situationen zu reagieren, indem sie Entscheidungen auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Informationen treffen. Echtzeit-Abläufe sind entscheidend für die Effektivität der Polizeiarbeit, insbesondere in kritischen Situationen wie Verbrechensbekämpfung, öffentliche Sicherheit und Notfallmanagement.
Unter einer Absperrung versteht man eine erhebliche Reduzierung des zulässigen Personenkreises für eine bestimmte Fläche und Zeitraum.