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LZA ist die polizeiinterne Abkürzung von "Lichtzeichenanlage (Ampel)"

In einem polizeilichen Kontext könnte die Lichtzeichenanlage (Ampel) als Beweismittel in einem Verkehrsunfall oder einer anderen Straftat verwendet werden, bei der Verkehrsregeln verletzt wurden. Die Lichtzeichenanlage könnte dazu dienen, um festzustellen, ob ein Fahrzeug bei Rotlicht über eine Kreuzung gefahren ist oder ob ein Fahrzeugführer die Verkehrsregeln anderweitig verletzt hat. In solchen Fällen könnten Aufzeichnungen der Lichtzeichenanlage (z.B. von Überwachungskameras) von der Polizei oder den Ermittlungsbehörden als Beweis verwendet werden, um die Schuld oder Unschuld eines Verdächtigen festzustellen.

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