Lexikon A
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AT ist die polizeiinterne Abkürzung von --->Alkoholtest
Die Atemalkoholkonzentration ( polizeiintern abgekürzt mit AAK) ist ein Maß für die Menge an Alkohol, die sich in der Atemluft einer Person befindet. Im Polizeikontext wird die Atemalkoholkonzentration gemessen, um festzustellen, ob eine Person unter dem Einfluss von Alkohol steht und ob sie gegen geltende Verkehrs- oder Strafgesetze verstoßen hat.
"Audiatur et altera pars" ist eine Weisheit aus dem römischen Rechtssystem. Sie bedeutet sinngemäß "man höre auch die andere Seite".
Dies findet auch im heutigen Recht statt. Man kennt den "Anhörungsbogen" bei kleineren Delikten und weiß auch, dass man (oder der eigene Anwalt) vor Gericht angehört wird.
"Auf dem Wagen" bzw. "auf dem Streifenwagen" ist wohl polizeiinterner Slang. Während üblicherweise Personen in einem Fahrzeug sitzen hat sich in Polizeikreisen das "auf" durchgesetzt.
Das mag damit zusammenhängen, dass früher Streifen zu Pferde durchgeführt wurden. Die Kavallerie kennt noch das Kommando "aufsitzen". Dies wurde dann auch für Mannschaftswagen übernommen. Allerdings waren Mannschaftswagen früher auch oft offene LKWs. Die Mannschaften saßen also wirklich auf dem LKW, daher ist das "aufsitzen" durchaus korrekt.
Die Meldung Auf dem Weg zum Einsatzort (FMS) wird polizeiintern abgekürzt mit Status 3
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Im Polizei und Kriminalistik Kontext bezieht sich der Begriff "Aufklärung" auf die Ermittlung und Aufdeckung von Straftaten sowie die Identifikation und Überführung von Straftätern.
Im Polizei und Kriminalistik Kontext bezieht sich der Begriff "Auskunftsstation" auf eine Einrichtung, bei der Auskünfte über Personen oder Sachverhalte abgerufen werden können.