Lexikon Z
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Zwingendes Recht sind Rechtsnormen, die nicht durch vertragliche Vereinbarung geändert oder aufgehoben werden kann, sondern allgemeine Geltung haben.
Zwingendes Recht sind Rechtsnormen, die nicht durch vertragliche Vereinbarung geändert oder aufgehoben werden kann, sondern allgemeine Geltung haben.