Lexikon K
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Der Kündigungsschutz ist ein Recht, das sich aus den §§ 564ff. BGB herleitet. Die (ordentliche) Kündigung eines unbefristeten Mietverhältnisses darf vom Vermieter nur dann ausgesprochen werden, wenn sie auf schriftlichem Wege erfolgt und er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.
Kv oder KV ist die polizeiinterne Abkürzung für Körperverletzung.
In Rheinland-Pfalz gibt es noch die Unterscheidung
KvD ist die polizeiinterne Abkürzung von
- Kriminalbeamter vom Dienst (ranghöchster Kriminalbeamter, der sich im Dienst befindet)
- Kraftfahrer vom Dienst
- Kommissar vom Dienst