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Die Gewaltkriminalität umfasst bestimmte besonders schwere Straftaten (Mord, Körperverletzung, Geiselnahme, sexuelle Nötigung, etc.). Diese Definition hat überwiegend statistische Gründe, da

es auch andere gewalttätige Straftaten gibt (Bedrohung), die nicht zur Gewaltkriminalität zählen.

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