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Die Wahlgegenüberstellung ist eine Methode, bei der ein Zeuge aus einer Menge von Personen die gesuchte identifizieren soll. Üblicherweise ist dies eine verdeckte Wahlgegenüberstellung. Im Gerichtssaal ist es jedoch eine offene Gegenüberstellung, wenn der Zeuge noch einmal den Angeklagten identifizieren soll. Hier wird es wohl jedem Zeugen leicht fallen, da der Angeklagte stets bei seinen Verteidigern sitzen wird. Diese Identifizierung erfolgt also eher wegen der psychologischen Wirkung auf die Beteiligten und weniger wegen der Beweiskraft.

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