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Ladendiebstahl
Der
Ladendiebstahl
ist die unberechtigte Mitnahme von öffentlich zum
Verkauf
ausgestellten Waren. Wer Waren aus persönlicher Not zum unmittelbaren
Verbrauch
stiehlt, begeht
Mundraub
.
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Eine Verhaftung kann auch von Jedermann durchgeführt werden. Diese Art der Verhaftung wird als "Bürgerarrest" . . .
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