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Wer Waren aus persönlicher Not zum unmittelbaren Verbrauch stiehlt, begeht Mundraub. Entgegen landläufiger Meinung ist dies nicht straflos, jedoch wird Mundraub nur noch auf Antrag verfolgt. Mittlerweile ist der Begriff nicht mehr im StGB enthalten. Er wurde ersetzt durch "Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen".

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