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Das Hausrecht berechtigt den Eigentümer bzw. Mieter und dessen beauftragte Personen (Wachdienst, Sicherheitsdienst, Türsteher) den Einlass bzw. Zutritt nur bestimmten Personen zu gewähren. Diese Erlaubnis kann zurückgenommen werden, dann muss die Person das Haus verlassen. Ggfs. kann auch ein Hausverbot ausgesprochen werden. Dann macht sich die Person beim Wiederbetreten des Hausfriedensbruchs schuldig.

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