A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Ein Führerschein ist die amtliche Bescheinigung zum Nachweis einer Fahrerlaubnis. Er ist bei Fahrten auf öffentlichen Straßen stets mitzuführen.

Der sogenannte Führerscheinentzug kann durch Strafgerichte als Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet werden (§ 69 StGB).


Andere Definition:

Der Führerschein ist ein amtliches Dokument, das zum Führen einer mobilen Maschine (Auto, Kfz, LKW, PKW, Bus, Taxi, Zug, Boot, Flugzeug) berechtigt.

Related Articles

Ähnliche Artikel

Maut auf allerwelt-lexikon.de■■■
Die Maut (früher auch Wegzoll genannt) ist eine Gebühr für die Benutzung von Verkehrswegen. Oft ist . . . Weiterlesen
Adressänderung im Fahrzeugschein ■■■
In Deutschland ist die "Adressänderung im Fahrzeugschein" ein administrativer Vorgang, der bei einem . . . Weiterlesen
Justiz ■■■
Die Justiz im Polizeikontext bezieht sich auf das Gesamtsystem der Rechtspflege und Rechtsprechung in . . . Weiterlesen
Verkehrsunfallkommando ■■
Die Verkehrsunfallkommando wird polizeiintern abgekürzt mit VUK. Es ist eine Fachabteilung der Verkehrspolizei. . . . Weiterlesen