Die Polizeiobermeister (polizeiintern abgekürzt mit POM) ist ine Amtsbezeichnung für einen Beamten der mittleren Laufbahn. Er gehört zur Besoldungsgruppe A8. Seine Hauptaufgabe ist die Durchführung von Ermittlungen für die Staatsanwaltschaft. Der äquivalente Dienstgrad bei der Kriminalpolizei wäre der Kriminalobermeister (KOM).