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Die Haftungsbeschränkung wird vereinbart, damit eine bestimmte Person nicht grenzenlos für etwas haften muss.

Es gibt Haftungsbeschränkungen bezogen

  • auf die unternehmerische Tätigkeit (GmbH), beschränkt aber die Haftung für die Gesellschafter, nicht für die Gesellschaft selbst,
  • auf die Erbschaft (zu empfehlen bei unklarer Situation über die Schuldenlage)
  • und weitere per Gesetz geregelte Haftungsbeschränkungen

Zusätzlich gibt es die grundsätzliche Begrenzung der Haftung auf das eigene Vermögen (keine Haftung der Familie, keine Haftung durch Gefängnis. Sippenhaft und Schuldturm sind in Deutschland abgeschafft)

Genau genommen wird jedoch nicht die Haftung beschränkt sondern nur die Verpflichtung zum Schadenersatz.

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