Lexikon G
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Das Kriminal-Lexikon +++ Beispielartikel: 'Gesetz', 'Größere Gefahren-, Schadenlagen und Katastrophen', 'Gericht'
Das Grundgesetz (GG) ist der Name unserer Verfassung, die für Deutschland seit 1949 (anfangs nur für Westdeutschland) gilt.Es regelt die wesentlichen Grundrechte unserer Gemeinschaft, z.B. die Demokratie, der Bundesstaat, die Menschenrechte, die Rechtsstaatsprinzipien, etc.
Das eigene Grundstück ist ungleich schwerer gegen Einbruch und unerlaubtes Betreten zu schützen. Dennoch gibt es einige vorbeugende Maßnahmen, die ergriffen werden können.
GS ist die polizeiinterne Abkürzung von
- Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, Abteilung innerhalb einer Polizeibehörde
- Geschädigter