Durch das Zeugnisverweigerungsrecht ist grundsätzlich jeder Zeuge verpflichtet, vor Gericht eine Aussage zu machen wenn ihm nicht in diesem Gesetz eine Ausnahme zugestanden wird.
Es wird in allen Gerichtsverfahren bestimmten Personen- und Personengruppen zugesprochen. Z.B. Im Straf- und Zivilprozess erhält der Lebenspartner Zeugnisverweigerungsrecht, das auch gilt, wenn die Partnerschaft nicht mehr besteht.
Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben einmal zahlreiche Angehörige (Ehegatten, Verlobte, Verwandte in gerader Linie, Verwandte in der Seitenlinie bis zum 3. Grad und teilweise auch Verschwägerte).
Anders ist es beim Auskunftsverweigerungsrecht. Hier besteht das Verweigerungsrecht nur bezüglich einzelner Fragen.