English: Private law
Das Zivilrecht (manchmal Privatrecht genannt) ist ein Teil unseres Rechts, das Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Personen (natürliche oder juristische) regelt. Grundlage ist meist das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch), daher wird oft auch die Bezeichnung Bürgerliches Recht verwendet.
Abzugrenzen ist dies vom Strafrecht Hier regelt der Staat "stellvertretend für uns alle", was eine Person tun darf.
Das Zivilrecht geht grundsätzlich vom freien Willen einer Person aus, die dadurch in der Lage ist, mit anderen Personen in eine Rechtsbeziehung. Diese Rechtsbeziehung kann beliebig (im Rahmen der Gesetze) gestaltet werden. Oft wird dies durch einen schriftlichen Vertrag genauer festgelegt. Jedoch sind auch mündliche Verträge gültig. nur mit deren Beweisbarkeit hapert es oft.
In den letzten Jahrzehnten ergab sich oft, dass diese grundsätzliche Vertragsfreiheit an ihre Grenzen stößt, wenn einer der Vertragspartner dem anderen wirtschaftlich (finanziell und vom Fachwissen her) weit überlegen ist. Hier greift der Gesetzgeber dann durch ergänzende Gesetze (Mietrecht, Arbeitsrecht) ein.