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Der Begriff Verletzung taucht an mehreren Stellen im Rechtssystem auf.

  • Die Körperverletzung im Sinne dieses Lexikons bezeichnet die strafbare Verwundung des Körpers einer natürlichen Person. Im medizinischen Sinne gelten auch nicht strafbare bzw. einvernehmliche Verwundungen als Verletzung.
  • Die persönliche meist auf verbaler Ebene stattfindende Verletzung (Beleidigung, Kränkung) einer Person
  • Die Beschädigung eines Gegenstandes. (Sachbeschädigung, Sachschaden)
  • Das unerlaubte Überschreiten einer Staatsgrenze (Grenzverletzung).
  • Das unerlaubte Überschreiten einer Grundstücksgrenze (Hausfriedensbruch).
  • Ein schwerer Verstoß gegen einen geschlossenen Vertrag (Vertragsverletzung, Vertragsbruch)

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