Der Raub ist eine Straftat und bezeichnet das gewaltsame Entwenden von Wertgegenständen. Das bloße Entwenden ohne Anwenden von Gewalt nennt sich Diebstahl.
Ähnliche Artikel | |
Wirtschaftskriminalität | ■■■ |
Wirtschaftskriminalität fasst alle Straftaten zusammen, die in einen wirtschaftlichen Umfeld begangen . . . Weiterlesen | |
Geschädigter | ■■■ |
Ein Geschädigter (polizeiintern abgekürzt mit GS) ist eine Person oder Organisation, die direkt oder . . . Weiterlesen | |
Carport auf allerwelt-lexikon.de | ■■ |
Ein Carport (englisch für "Autohafen) ist ein offener Unterstellplatz für Fahrzeuge, der Schutz vor . . . Weiterlesen | |
Besitzer auf finanzen-lexikon.de | ■■ |
Der Besitzer einer Sache hat die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache und auch den Willen, . . . Weiterlesen |