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Die Partnerschaft ist entweder

  • eine Beziehung im familienrechtlichen Sinne oder
  • ein Unternehmen, bei der sich zwei oder mehr Personen zu einer Partnergesellschaft zusammenschließen. Dies ist nur Angehörigen der Freien Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Steuerberater, etc.) möglich, sofern sie kein Handelsgewerbe betreiben wollen und alle Partner auch tatsächlich in der Gesellschaft mitarbeiten.

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