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Ein Nicht offen ermittelnder Polizeivollzugsbeamter wird polizeiintern abgekürzt mit noeP.

Im Strafrecht, Polizei und Kriminalistik Kontext bezieht sich der Begriff "nicht offen ermittelnder Polizeivollzugsbeamter" auf einen Polizeibeamten, der in Ziviluniform oder in Zivilkleidung ohne Dienstmarke oder andere sichtbare Kennzeichen seiner Zugehörigkeit zur Polizei tätig ist. Der nicht offen ermittelnde Polizeivollzugsbeamte könnte beispielsweise eingesetzt werden, um verdeckte Ermittlungen durchzuführen, um Straftaten aufzudecken, die von der Öffentlichkeit nicht bemerkt werden, oder um verdächtige Personen oder Aktivitäten zu überwachen. Der nicht offen ermittelnde Polizeivollzugsbeamte könnte auch eingesetzt werden, um bei Großveranstaltungen oder öffentlichen Ereignissen für die Sicherheit zu sorgen oder um bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität oder anderen schwerwiegenden Straftaten zu helfen.

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