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Ein Haftbefehl ist die Anordnung eines Gerichts, einen Menschen zu verhaften. Haftbefehle werden meist schriftlich erstellt. Wird ein Täter "auf frischer Tat" ertappt, kann er auch ohne Haftbefehl verhaftet werden.

Dies muss jedoch angemessen sein und darf ohne schriftliche Anordnung durch einen Richter max 24 Std. andauern.


Andere Definition:
Die persönliche Freiheit des Menschen ist in Art. 2 Grundgesetz (GG) gewährleistet. Eine Freiheitsentziehung stellt einen erheblichen Eingriff in diese Rechtsposition dar. Sie ist daher nur unter engen Voraussetzungen möglich. Ein Haftbefehl ist die von einem Richter unterschriebene Anordnung, eine namentlich benannte Person in Haft zu nehmen.

Die Haftbefehl wird polizeiintern abgekürzt mit HB

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