Das Delikt ist eine strafbare Handlung. Im Zivilrecht gibt es keine Strafen, daher wird hier von einer unerlaubten Handlung gesprochen. Die handelnde Person wird oft auch als als Delinquent bezeichnet, allerdings ist dies meist nur im Strafrecht üblich.
Der Begriff wird auch zur Kategorisierung einzelner Straftaten verwendet.
- Bagatelldelikt
- Vorsatzdelikt
- Offizialdelikt
- etc.
Aber auch verschiedenen Straftaten. die aus den gleichen Gründen begangen werden werden oft unter einem Deliktbegriff zusammengefasst
- Drogendelikte
- Gewaltdelikte
- Sexualdelikte
- Verkehrsdelikte
- etc.
Als "Kavaliersdelikt" werden Straftaten bezeichnet, die nach allgemeinen Verständnis entschuldbar sind. Vor Gericht hat dies meist nicht Bestand, da Richter dem Gesetz verpflichtet sind.