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Das Darlehen (auch Darlehn, Kredit) ist ein Vertrag bezogen auf die Überlassung von Geld. Üblicherweise werden in diesem Vertrag neben den Vertragspartnern und der Darlehnshöhe (Pflichtbestandteile) auch Verzinsung, Tilgung, Laufzeit und Sicherheiten genannt. Die zuletzt genannten Regelungen sind optional und werden bei Fehlen durch eine gesetzliche Regelung ersetzt.

Siehe auch: Darlehen im Finanzen-Lexikon

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