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Ein Alarmgeber ist ein Gerät, welches in geeigneter Form den Anlass für einen Alarm erkennt und weitere Maßnahmen anfordert.

Das Erkennen erfolgt über Sensoren, die ungewöhnliche, bedrohliche oder illegale Aktionen im Zusammenhang mit dem zu schützenden Objekt erkennen.

Die Veranlassung von Gegenmaßnahmen erfolgt meist per Funk (Datentelegramme). Hier können Polizei, Feuerwehr oder Katastrophenschutz aktiviert werden.

Alarmgeber stellen somit

  • einerseits die Verbindung zwischen Alarmanlage und Polizei/Feuerwehr her
  • andererseits wird der Begriff auch für die Geräte verwendet, die bei einem Einsatz die Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr informieren

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