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Der Staat stellt aufgrund seines Gewaltmonopols mit der Zwangsvollstreckung aus dem Zwangsvollstreckungsrecht ein Instrumentarium zur Verfügung, mit der jeder Bürger seine Rechte auch faktisch durchsetzen kann.

Ausführendes Organ ist zunächst der Gerichtsvollzieher, der sich jedoch in Problemfällen Unterstützung bei der Polizei holen kann.

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