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Das Fahrverbot (§ 44 StGB) kann als sog. Nebenstrafe neben Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden. Es ist ein zeitlich begrenztes Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Es ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden.

Ein Fahrverbot kann im Strafverfahren als Nebenstrafe oder wegen erheblicher oder wiederholt begangener Ordnungswidrigkeiten verhängt werden

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