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Die Abfindung ist eine (oft) einmalige Zahlung, um Rechtsansprüche zu befriedigen.

Wer z.B. ein bestehendes Vertragsverhältnis hat (mit seinem Vermieter oder Arbeitgeber), kann von diesem durch das Angebot einer Abfindung zur Aufgabe des Vertrages bewogen werden.

So wird oft bei Massenentlassungen den Mitarbeitern eine Abfindung gezahlt, damit sie auf ihren Kündigungsschutz verzichten und in die Beendigung des Arbeitsverhältnis einwilligen.

Auch Vermieter, die eine Wohnung renovieren wollen oder das Haus frei von Mietern verkaufen wollen, bieten dem Mieter eine Abfindung an, damit er auszieht.

Ähnlich ist die Schadensersatzzahlung. Hier besteht zwar kein Vertragsverhältnis, jedoch ein vermeintlicher oder tatsächlicher Schaden. Der Verursacher zahlt dann und im Gegenzug verzichtet der Geschädigte auf sein Recht auf Schadensersatz.

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