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Eine Alarmanlage besteht im Prinzip aus einem (oder mehreren) Sensor(en) und einem Alarmgeber. Der Sensor registriert die Bedrohung, der Alarm versucht entweder die Bedrohung zu beenden oder aktiviert zusätzliche Ressourcen.

Sensoren können sein

      • mechanische Kontakte, die z.B. beim unbefugten Öffnen eines Fensters ein Signal an die Alarmanlage abgeben
      • Lichtschranken
      • Druckmesser
      • Temperaturfühler

Der Alarm kann entweder

      • akustisch (Sirene)
      • visuell (Lichtblitze, Signalleuchten)
      • diese akustischen und optischen Alarme am Objekt sollen Einbrecher abschrecken und z. B. Nachbarn aufmerksam machen,
      • still (automatischer Notruf), d. h. die Alarmweiterleitung zu einer Hilfe leistenden Stelle oder
      • die Kombination beider Alarmierungsarten

erfolgen. Zusätzlich können Maßnahmen zum Schutz des bedrohten Objektes angestoßen werden. Z.B.

Überwachungsprinzipien

Bei den Überwachungsarten wird unterschieden zwischen:

      • der Außenhautüberwachung, bei der insbesondere Fenster und Türen mit Kontakten überwacht werden, und
      • der Raumüberwachung, bei der vorwiegend solche Räume mit Bewegungsmeldern überwacht werden, die Einbrecher mit großer Wahrscheinlichkeit betreten werden.

Die Außenhautüberwachung hat zwei wesentliche Vorteile: Zum einen erfolgt die Alarmierung bereits, bevor Einbrecher eingedrungen sind, zum anderen kann die Anlage auch bei Anwesenheit eingeschaltet werden.

Beim Einbruchschutz stehen mechanische Sicherungen, die sinnvoll aufeinander abgestimmt sind, stehen an erster Stelle. Sie sind die wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz. Einbruchmeldeanlagen bieten aber zusätzlichen Schutz. Sie verhindern zwar keinen Einbruch, doch durch ihre Meldewirkung wird das Risiko für Einbrecher, entdeckt zu werden, wesentlich erhöht. Grundsätzlich sollte die Einbruchmeldeanlage auch die Möglichkeit bieten, einen Überfallalarm auszulösen.

Sein Sie bei automatischen Notrufen vorsichtig und vermeiden Sie einen Falschalarm!

Bei häufigen Falschalarmen verliert die Einbruchmeldeanlage ihre "Glaubwürdigkeit". Dies hat letztendlich zur Folge, dass

      • im Ernstfall keine Hilfe geleistet oder herbeigerufen wird oder
      • dies nicht mit der erforderlichen Dringlichkeit geschieht und
      • vermeidbarer Ärger sowie Kosten entstehen, da für unnötige Polizeieinsätze bei Falschalarmen Gebühren erhoben werden.

Beratung durch die Polizei

Wenn Sie den Einbau einer Einbruchmeldeanlage in Erwägung ziehen, sollten Sie sich vorher unbedingt bei einer (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle erkundigen.


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